Tagegeld - Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld |
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Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Das Krankenhaustagegeld kann in Stufen von je 5 Euro bis zu einer maximalen Höhe von ca. 200 Euro abgeschlossen werden. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. |
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Das Krankentagegeld wird gezahlt ob Sie im Krankenhaus liegen oder zu Hause sind (völlige vorübergehende Arbeitsunfähigkeit)
und dient als Verdienstausfall. Nach dem Ablauf von 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182 oder 365 leistungsfreien Tagen ab Beginn der
Arbeitsunfähigkeit wird das Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze gezahlt. Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen kennen
nach wie vor hier auch noch die Aussteuerung! Beachten Sie bitte ![]() |
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Arbeitnehmer können ca 80% ihres Bruttoeinkommens versichern. Der Leistungsbeginn des Tagegeldes darf erst nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung einsetzen. | |
Selbständige können 80% ihrer Einkünfte (Gewinne aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft)
versichern. Eine Absicherung der laufenden Betriebskosten ist über das Tagegeld nicht möglich! Für Freiberufler bietet sich hier
die sogenannte ![]() |
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Das Krankentagegeld kann in Stufen von 5 Euro abgeschlossen werden. | |