Krankenversicherung Hausfrau - gesetzliche Krankenkasse
|
Gemäß § 10 SGB V kann ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden.
Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
|
- der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student)
und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der
Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und
- kein Gesamteinkommen über Euro 350 mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob Euro 400).
- Die genauen Ausführungen/Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem
§ 10 SGB V
- Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistung. Es wird meistens ein fiktives Einkommen von 80% der Jahresentgeltgrenze,
mindestens aber 50% festgesetzt.
|
|
|
|
|
Angebot einholen
private Krankenversicherung Hausfrau
Fordern Sie noch heute Ihr ganz individuelles Angebot an. Wir vergleichen für Sie an die 40 Versicherungsgesellschaften
(hunderte Tarifkombinationen) mit Ihren Tarifen.
VDABBAKW_1486 10.09.2026-11:57:00
